Katastervermessung
Mein Leistungsspektrum in der Katastervermessung als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) umfasst folgende Tätigkeiten:
- Teilungsvermessung
- Grenzfeststellung
- Gebäudeeinmessung
- Vermessungstechnische Bearbeitung von Baulandumlegungen
- Private Baulanderschließung
- Straßenschlussvermessung

Teilungsvermessung
Die Teilungsvermessung dient der Aufteilung eines oder mehrerer Grundstücke zur Schaffung von weiteren eigenständigen Grundstücken bzw. Bauplätzen.

Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung dient der Anzeige und Abmarkung der Grundstücksgrenzen, um beispielsweise bei einer beabsichtigten Grenzbebauung einen Überbau auf das Nachbargrundstück zu vermeiden.

Gebäudeeinmessung
Die Gebäudeeinmessung dient der Eintragung aller Gebäude in die amtlichen Verzeichnisse und Karten des Liegenschaftskatasters. Diese wiederum bilden die Grundlage für Planungen und Maßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich.

Gesetzliche Baulandumlegungen
Die gesetzliche Baulandumlegung dient der Schaffung von Grundstücken, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Private Baulanderschließung
Die private Baulanderschließung wird oft durch Bauträger oder wenige Grundstückseigentümer zur Schaffung von baureifen Grundstücken durchgeführt. Der Vorteil dieser Baulanderschließung liegt darin, dass sie schnell und unbürokratisch zum Ziel führt.

Straßenschlussvermessung
Die Straßenschlussvermessung dient der Feststellung von Eigentumsverhältnissen nach dem Ausbau beziehungsweise Neubau einer Straße. So können Ab- und Zugänge von Flächen durch den Erwerb oder Verkauf der Beteiligten im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eingetragen werden.